Grundsätzlich sind Veranstaltungen und Gruppenangebote Ehrenamtlicher wieder zulässig in Unterkünften. Dies gilt für Bildungs- und Freizeitangebote.
Ob das Angebot in der jeweiligen Unterkunft auch unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen durchführbar bzw. realisierbar ist, bleibt eine Einzelentscheidung des Betreibers. Es muss auf alle Fälle gewährleistet sein, dass der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden. Ebenso gilt für die Teilnahme an diesen Angeboten eine Maskenpflicht, auch im Außenbereich.
Bewohner*innen können Ehrenamtliche auch als Besuch auf ihren Zimmern empfangen. Jeder Haushalt darf jedoch pro Tag nur eine*n Ehrenamtliche*n empfangen. Diese*r muss sich wie üblich beim Wachdienst anmelden.
Diese Lockerungen gelten ab sofort.
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