Mitmachen & helfen/persönliches Engagement

1. Ich möchte gerne helfen. Welche Möglichkeiten gibt es?

►Möglich sind Zeit-, Sach-, und Geldspenden. Oder Sie kaufen einfach über unser Portal in einem Online-Shop (ohne Mehrkosten) ein: Wir erhalten dann automatisch einen Anteil vom Umsatz für unsere Arbeit. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Mitmachen“.


2. In welchen Bereichen kann ich mich engagieren?

►Persönliches Engagement ist in verschiedenen Bereichen möglich – je nach Vorlieben und Kenntnissen. Beispiele sind die Begleitung von Geflüchteten auf Ämter, die Organisation von Freizeitaktivitäten, Deutschunterricht oder das Verfassen von Texten für unsere Website. Einen guten Überblick gibt die Vorstellung unserer Aktivitäten.


3. Ich möchte mich persönlich engagieren. Welches sind die nächsten Schritte?

►Am besten einfach beim nächsten NK-Treffen vorbeischauen. Dort stellen wir unsere Arbeit vor. Die Sprecher*innen der verschiedenen Aktivitätsfelder stehen im Anschluss für Fragen und Anregungen zur Verfügung.


4. Brauche ich bestimmte Vorkenntnisse, um mich zu engagieren?

►Mitgefühl, Liebe zu Menschen und Verlässlichkeit – mehr braucht es nicht.


5. Bekomme ich eine Einweisung, wenn ich Geflüchtete etwa bei Behördengängen unterstützen oder Sprachunterricht geben möchte? Werden Materialien gestellt?

►Der*die Sprecher*in des Aktivitätsfeldes weist neue Helfer*innen ein und versorgt sie mit allem, was für die Tätigkeit nötig ist.


6. Wie viel Zeit muss ich für ein persönliches Engagement aufwenden?

►Das hängt von der jeweiligen Aufgabe ab – je nach Aktivität ist der Bedarf sehr unterschiedlich. Wichtig ist, das eigene Zeitkontingent realistisch einzuschätzen und sich dazu passende Aufgaben/Tätigkeiten zu suchen.


7. Gibt es besondere Risiken im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe?

►Wir arbeiten schon länger mit Geflüchteten und manchmal ist es frustrierend, da Leute, um die man sich sehr bemüht hat, plötzlich einfach weg sind, Hilfen nicht angenommen werden oder Behörden die eigene Arbeit erschweren. Situationen, in denen Leib oder gar Leben bedroht ist, hat bisher noch keine*r unserer Helfer*innen erlebt.


8. Muss ich einem Verein beitreten oder entstehen sonstige Verpflichtungen für mich?

►Nein. Sie dürfen natürlich gerne dem Oststadt e.V. beitreten, der den Aktivitäten unseres Nachbarschaftskreises den rechtlichen Rahmen gibt, und uns dadurch zusätzlich unterstützen. Bei manchen Tätigkeiten gibt es zudem Besonderheiten. Wer z.B. regelmäßig in einem Flüchtlingsheim tätig ist, muss eine Ehrenamtsvereinbarung unterzeichnen, in der ein bestimmtes Verhalten zugesagt wird. Für die Arbeit mit Flüchtlingskindern ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich, bei dessen Beantragung wir unterstützen.


9. Ich möchte ein eigenes Projekt zur Flüchtlingshilfe realisieren. Geht das im Nachbarschaftskreis?

►Ja, es ist jederzeit möglich, eigene Projektideen mit den Sprecher*innen der Aktivitätsfelder zu besprechen, in die das Projekt am besten hineinpasst. Alternativ können Ideen auch beim NK-Treffen der großen Runde vorgestellt werden.


10. Erhalte ich einen besonderen Ausweis, der mich als ehrenamtliche*n Helfer*in ausweist?

►Nein, in einzelnen von uns betreuten Unterkünften müssen Helfer*innen jedoch vorab bei der Heimleitung angemeldet werden. Das erledigen der*die Sprecher*in des jeweiligen Aktivitätsfeldes. Besonders engagierte Ehrenamtliche unterstützen wir übrigens gerne bei der Beantragung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte!

NK-Mitte/Organisation

1. Wie häufig finden die Treffen des NK-Mitte statt?

►Einmal pro Monat. Der Termin wird rechtzeitig auf unserer Website bekannt gegeben (siehe Infobox in der rechten Seitenleiste).


2. Muss ich mich vorher anmelden, wenn ich an dem NK-Treffen teilnehmen möchte?

►Nein, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer sich jedoch vorab per E-Mail unter kontakt@nk-mitte.de meldet, erhält eine Einladung inklusive Tagesordnung für das nächste Treffen.


3. Wie laufen die Treffen ab – wie lange dauern sie, welche Informationen werden gegeben?

►Die Treffen dauern rund anderthalb Stunden. Sie dienen dazu, einen allgemeinen Überblick über die Arbeit des Nachbarschaftskreises zu geben. Wir geben Einblick in unsere aktuellen Aktivitäten, stellen relevante Gesetzesänderungen vor, kündigen interessante Veranstaltungen an, informieren über Fortbildungsmöglichkeiten – und laden regelmäßig Referent*innen zu Schwerpunktthemen ein.


4. Wie hängen die Nachbarschaftskreise mit dem Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e. V. zusammen?

►Der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e. V. berät neue Nachbarschaftskreise bei der Gründung, fördert den Informationsaustausch zwischen den Nachbarschaftskreisen, bezuschusst Projekte der Nachbarschaftskreise (sofern sie seinen Fördergrundsätzen entsprechen) und führt Projekte durch, die alle Nachbarschaftskreise bei ihrer Arbeit unterstützen.


5. Kann ich mich beim NK-Mitte engagieren, wenn ich in einem anderen Stadtteil wohne?

►Ja, persönliches Engagement ist unabhängig von der Stadtteilzugehörigkeit möglich.


6. Gibt es auch Nachbarschaftskreise in anderen Stadtteilen?

Ja, eine Übersicht der momentan aktiven Nachbarschaftskreise inklusive Kontaktinformationen gibt die Seite https://uf-hannover.net/nachbarschaftskreis/.

Geld- und Sachspenden

1. Wofür wird meine Geldspende verwendet?

►Für Veranstaltungen mit Geflüchteten, für Lehrmaterial und für Kosten, die in der Organisation der Flüchtlingshilfe entstehen.


2. Kann ich meine Geldspende von der Steuer absetzen?

► Ja. Dafür muss der Kontoauszug, aus dem die Spende hervorgeht, einfach der Steuererklärung beifügt werden. Auf Wunsch stellen wir auch eine Spendenbescheinigung aus.


3. Welche Sachspenden werden benötigt?

► Der Bedarf an Sachspenden ändert sich permanent. Mehr dazu im Bereich „Sachspenden“. Auf dem „Marktplatz Hannover hilft!“ besteht zudem die Möglichkeit, Spendenangebote einzustellen oder den aktuellen Bedarf für Hannover und Umgebung abzurufen.


4. Wo kann ich Sachspenden abgeben?

► Wenn es für das Spendenangebot einen Bedarf gibt, melden wir uns und vereinbaren die Übergabe.


5. Holt jemand bei mir Sachspenden ab?

► Das hängt von der Spende ab und wird individuell vereinbart.

Miteinander/Verständigung

1. Wie kann ich mich mit den Geflüchteten überhaupt verständigen?

►In allen von uns betreuten Unterkünften gibt es Geflüchtete, die schon so gut Deutsch können, dass wir uns verständigen können. Auch sprechen etliche Geflüchtete Englisch oder Französisch, was viele Helfer*innen ebenfalls beherrschen. Eine Verständigung ist daher – zur Not auch mit Händen und Füßen – eigentlich immer möglich. Inzwischen betreuen wir auch viele Geflüchtete, die schon länger in Deutschland leben und bereits auf Niveau B1 oder höher Deutsch sprechen. Hier ist die Verständigung kein Problem, aber Unterstützung – z.B. bei der Arbeitsmarktintegration oder Freizeitaktivitäten – nach wie vor sehr willkommen!


2. Ich habe Hemmungen auf die Geflüchtete zuzugehen, möchte aber dennoch helfen. Was kann ich tun?

►Am besten thematisieren Sie das offen mit den Sprecher*innen der Aktivitätsfelder und nehmen zunächst Angebote wahr, bei denen auch ein einmaliger Besuch ok ist, wie beispielsweise einen Kochabend. Gegebenenfalls können auch eher organisatorische Tätigkeiten übernommen werden. In der Regel erweisen sich Hemmungen jedoch schnell als unbegründet.


3. Gibt es auch Kurse (Kochkurse, Musikkurse, Tanzkurse) VON Geflüchteten, um uns ihre Kultur näherzubringen?

► Bei der Gestaltung unserer Veranstaltungen arbeiten wir eng mit den Geflüchteten zusammen. So gibt es bei unseren Weihnachtsfeiern beispielweise musikalische Einlagen und für unsere Feste bereiten Geflüchtete landestypische Speisen vor. Auch organisieren wir regelmäßig gemeinsame Kochabende mit regionalen Schwerpunkten, z.B. einen afghanischen Kochabend.

Arbeiten/Praktika

1. Ich möchte einer*m Geflüchteten gerne einen Ausbildungsplatz anbieten. Wie geht das?

►Bitte schicken Sie uns eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular. Wir melden uns dann schnellstmöglich zurück und klären die Einzelheiten.

Allgemeine Informationen dazu gibt es hier:
Xenos – Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge
Pro Asyl
Flüchtlingsräte (auf der Seite nach unten scrollen)
Bei den migrationspolitischen SprecherInnen der Parteien auf lokaler oder Landesebene.

Sie können Ihr Angebot auch direkt hier eintragen: http://www.workeer.de


2. Ich würde gerne Geflüchtete als Minijobber im Haushalt beschäftigen. Ist das möglich?

► Leider erhalten Geflüchtete erst nach Abschluss des Asylverfahrens eine allgemeine Arbeitserlaubnis. Erst dann ist eine entsprechende Tätigkeit möglich.


3. Kann ich Geflüchteten (bezahlte) Praktika anbieten?

► Ja, bitte schicken Sie uns eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular. Wir melden uns dann schnellstmöglich zurück und klären die Einzelheiten..

Wohnungssuche und Vermietung von Wohnraum

1. Ich habe ein Zimmer oder eine Wohnung und könnte an einen geflüchteten Menschen vermieten – wie funktioniert das?

► Schön, dass Sie sich vorstellen können, an geflüchtete Personen zu vermieten! Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf (wohnung@nk-mitte.de) und teilen Sie uns die wichtigsten Informationen (Größe, Anzahl der Zimmer, Kosten) mit.

Wir prüfen, auf wen von den uns bekannten Wohnungssuchenden das Angebot passt. Im nächsten Schritt wird ein Termin zur Besichtigung und zum Kennenlernen vereinbart, der in der Regel von einer*m Ehrenamtlichen begleitet wird. Danach können beide Seiten entscheiden, ob sie das Mietverhältnis eingehen wollen oder nicht.


2. Was für ein Vertrag wird geschlossen?

► Es wird ein regulärer Mietvertrag abgeschlossen – dies gilt sowohl bei der Vermietung von Wohnungen als auch bei der Vermietung von einzelnen Zimmern. Ehrenamtliche können bei allen Formalitäten gerne unterstützen.


3. Wer zahlt die Miete?

► Die Miete wird, sofern die Mieter noch nicht selbst erwerbstätig sind, direkt vom Sozialamt bzw. vom JobCenter an den Vermietenden überwiesen. Dadurch erhält die*der Vermieter*in eine hohe Sicherheit. Mietausfälle sind sehr unwahrscheinlich.


4. Was genau wird gesucht?

► Zum einen werden Wohnungen für Einzelpersonen, Ehepaare und Familien in Stadt und Region Hannover in fast allen Größen gesucht. Darüber hinaus würden einige geflüchtete Personen sehr gern mit Menschen zusammenwohnen, die Deutsch sprechen und in Hannover zu Hause sind, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und die Lebensweise hier in Deutschland kennenzulernen. Dafür suchen wir Zimmer z.B. in WGs, bei Familien oder bei älteren Menschen.


5. Werden nur möblierte Zimmer und Wohnungen gesucht?

► Nein. Beim Auszug aus einer Flüchtlingsunterkunft genehmigt das Sozialamt oder das Jobcenter in der Regel einen Betrag für die Erstausstattung. Trotz dieses Betrags sind viele Personen auf die vielfältigen Sachspenden angewiesen, dank derer schon häufig die erste eigene Wohnung in Deutschland mit dem Nötigsten ausgestattet werden konnte.


6. Was sind das für Personen, die der NK Mitte als Mieter*innen vermittelt?

► Die meisten Personen, die wir derzeit begleiten, sind seit mindestens einem Jahr in Deutschland und sprechen gut Deutsch. Zudem haben die meisten die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten und somit zunächst ein dreijähriges Bleiberecht. Aber auch Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, suchen Wohnungen und Zimmer.
Alle Geflüchteten, die derzeit eine Wohnung oder ein Zimmer suchen, besuchen entweder Deutsch- und Integrationskurse, sind in berufsvorbereitenden Maßnahmen oder befinden sich in einer Ausbildung oder einem Studium. Sie haben also einen geregelten, eigenständigen Alltag.


7. Ziehen die Personen bald wieder aus?

► So lange Personen noch kein eigenes Einkommen haben und über das Sozialamt oder das JobCenter finanziert werden, wird ein Umzug von den entsprechenden Stellen nur in Ausnahmefällen genehmigt. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung an eine Person vermieten, die über das Sozialamt oder das JobCenter finanziert wird, ist es also wahrscheinlicher, dass sie länger wohnen bleibt. Grundsätzlich kann aber jeder Mietvertrag von beiden Seiten entsprechend der rechtlichen Vorgaben gekündigt werden.


8. Wenn eine geflüchtete Person bei mir als Mitbewohner oder Mitbewohnerin einzieht, bin ich dann für sie verantwortlich?

► Nein, zunächst einmal ist man „einfach nur Mitbewohner*in“. Besonders beim Zusammenwohnen innerhalb einer WG oder Familie helfen jedoch Mitbewohner*innen erfreulicherweise häufig beim Verstehen von offiziellen Briefen, Behördengängen oder ähnlichem. Die Ehrenamtlichen des NK Mitte kennen sich mittlerweile gut mit den üblichen Abläufen aus und beraten hierzu gerne. Dies ist aber keineswegs verpflichtend. Die weitere Begleitung und Unterstützung kann auch von Ehrenamtlichen des Nachbarschaftskreises geleistet werden.
Alle Geflüchteten, die derzeit eine Wohnung oder ein Zimmer suchen, besuchen entweder Deutsch- und Integrationskurse, sind in berufsvorbereitenden Maßnahmen oder befinden sich in einer Ausbildung oder einem Studium. Sie haben also einen geregelten, eigenständigen Alltag.


9. Bekomme ich die Miete regelmäßig und pünktlich?

► Die Miete wird, sofern die Mieter*innen noch nicht selbst erwerbstätig sind, direkt vom Sozialamt bzw. vom JobCenter an die*den Vermieter*in überwiesen. Dadurch erhält die*der Vermieter*in eine hohe Sicherheit. Allerdings müssen wir auch erwähnen, dass es in der Vergangenheit zu Mietbeginn in einigen Fällen trotz rechtzeitig eingereichter Anträge zu verspäteten Zahlungen durch Sozialamt oder JobCenter kam. Außer Nachhaken bei den entsprechenden Stellen sind die zukünftigen Mieter*innen und Ehrenamtlichen leider machtlos. Wir appellieren an die zuständigen Stellen, die Anträge fristgerecht zu bearbeiten um Vermieter*innen nicht zu verprellen und Mieter*innen nicht unverschuldet in unangenehme Situationen zu bringen. Die Vermieter*innen können wir in diesen Fällen lediglich um Verständnis bitten.